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Ratingen.nachhaltig setzt sich für eine bewusste Auseinandersetzung mit Lebensmitteln ein. Dabei ist auch die Unterscheidung zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbrauchsdatum und Verfallsdatum wichtig.

Nachhaltiger Konsum & Ernährung: MHD, Verfallsdatum und Verbrauchsdatum fördern Lebensmittelverschwendung

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  • Beitrag zuletzt geändert am:20. September 2019

Das Mindesthaltbarkeitsdatum fördert Lebensmittelverschwendung und nicht deren Wertschätzung. Wir haben uns die Thematik mal genauer angeschaut:

Was machen Menschen, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf Lebensmitteln abgelaufen ist? Nach einer Erhebung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Ernährungsreport 2017) entsorgen 5% der Verbraucher*innen Lebensmittel nach Ablauf des MHD. Im Ernährungsreport 2016 gaben 42% der Befragten an, wöchentlich Lebensmittel zu entsorgen. Hauptgrund war für 43% ebenfalls der Ablauf des MHD. Gleichzeitig ist eine solche Kennzeichnung aber auch für 73% der Verbraucher wichtig (Ernährungsreport 2018). Eine sinnvolle Ausgestaltung dieser, die keine falschen Anreize schafft, noch genießbare Lebensmittel zu vernichten, ist daher unabdingbar.

In Deutschland werden jedes Jahr circa 11 bis 18 Mio. Tonnen noch genießbare Lebensmittel entsorgt. Das entspricht pro Person zwischen 55 und 109 Kilogramm, die in Privathaushalten jährlich an noch guten Lebensmitteln entsorgt werden. Im Beitrag Nachhaltiger Konsum & Ernährung: MHD, Verfallsdatum und Verbrauchsdatum fördern Lebensmittelverschwendung könnt ihr nachlesen, was die Politik dagegen unternehmen möchte. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass unser derzeitiger Umgang mit Lebensmitteln alles anderes als nachhaltig ist. Deshalb wollen wir im Folgenden ein paar wichtige Fragen klären und alternative Ideen zeigen:


Was sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum aus?

Das MHD sagt ausschließlich aus, dass das herstellende Unternehmen ab diesem Datum kein Gewähr mehr für spezifische Eigenschaften ungeöffneter Lebensmittel geben möchte. Darunter fallen Geruch, Farbe und andere Faktoren. Es liefert aber keine Aussage darüber, ob das Produkt ab diesem Zeitpunkt wirklich schlecht, verkeimt und damit gesundheitsgefährdend ist.

Einzug in die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung hielt das MHD vor 30 Jahren, zuvor gab es gar keine Angaben dieser Art, und Verbraucher mussten sich stets ein eigenes Bild vom Zustand des Nahrungsmittels machen. Heute können verpflichtende Kennzeichnungen nicht mehr auf nationaler Ebene geändert werden, denn die Richtlinienkompetenz wird auf EU-Ebene geregelt. Verantwortlich ist die EU-Verordnung 1169/2011, die darüber hinaus etwa Allergen-, Herkunfts- oder Nährwertkennzeichnungen regelt.


Was sind Alternativen zum MHD?

Zuerst einmal: Das Benutzen der eigenen Sinne, um Lebensmittel zu bewerten. Geruch, Geschmack, Aussehen, Gasbildung und Schimmel sind wichtige Anzeichen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, entsorgen sie Nahrungsmittel lieber. Oftmals lässt sich jedoch feststellen, dass viele Lebensmittel trotz Ablauf des MHDs noch essbar sind und ihren Zustand überhaupt nicht verändert haben. Die Verbraucherzentrale hat eine Checkliste von Lebensmitteln veröffentlicht, die nach Ablauf noch verzehrt werden können. Damit können alle zu aktiven Lebensmittelretter*innen werden!

Es gibt jedoch auch Lebensmittelgruppen, die mit einem Verbrauchsdatum etikettiert sind. Darunter fallen frischer Fisch, Frischfleisch und Hackfleisch. Diese Waren sind leicht verderblich und Keime können sich schnell ausbreiten, was eine Gesundheitsgefahr darstellt. Diese Waren sollten nach Ablauf des Verbrauchsdatums tatsächlich nicht mehr gegessen werden. Zudem sind bei Waren mit Verbrauchsdatum auch die Bedingungen der Aufbewahrung/Lagerung beschrieben. Endet ein Verbrauchsdatum, muss der Einzelhandel dieses Produkt entsorgen. Im Vergleich dazu ist das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verbrauchsdatum. Beide Daten werden von den Herstellern des Lebensmittel festgelegt.

Als weitere Möglichkeit ist ein Verfallsdatum oder auch Verbrauchsverfallsdatum in Gespräch (VVD). Dieses soll dem Verbraucher die Information geben, wie lange ein Produkt nach Ablauf des MHD noch haltbar ist. Ein “MHD+” sozusagen. Ob dies eine gute Lösung ist, lässt sich nicht so einfach bewerten. Wenn jedoch das MHD eine solche Gewichtung bei Verbrauchern für die Entsorgung von Lebensmittel hat, erscheint die Ersetzung des MHDs durch das VVD richtig. Der internationale Verband der Lebensmittelproduzenten, das “Consumer Goods Forum” (CGF), setzt sich für folgende Lösung ein: Eine doppelte Etikettierung. Das erste Darum (Verfalls- oder Verbraucherverfallsdatum) sagt aus, wie lange ein Produkt im Laden stehen soll. Das weitere Datum (Verbrauchsdatum), wie lange ein Produkt konsumierbar ist. In Japan und Großbritannien werden solche Kennzeichnungsverfahren bereits verwendet.

Neben Lebensmitteln, die ein Verbrauchsdatum wirklich benötigen, gibt es viele Lebensmittel, die dieses nicht benötigten. Die EU-Verordnung 1169/2011 nennt darunter Essig, Speisesalz, Zucker, Kaugummi, Getränke mit einem Alkoholgehalt über 10%, Backwaren, die in den ersten 24 Stunden verzehrt werden, frisches Obst und Gemüse, das nicht geschält oder geschnitten ist. Erste Ansätze, um Lebensmittelverluste zu vermeiden. Kaffee, Nudeln, Mehl, Reis und andere, sehr lang haltbare Produktgruppen könnte man evtl. auch noch in die Liste aufnehmen.


Wie reagiert die Politik?

Die BILD-Zeitung titelte, dass die SPD die Ministerin Julia Klöckner für Ernährung und Landwirtschaft auffordert, das MHD abzuschaffen. Es werden immer wieder moderne Technologien bzw. intelligente Verpackungen genannt, die Produkte messen und bewerten können und den Verbraucher exakt darauf hinweisen sollen, wann ein Produkt abgelaufen ist. Schon Christian Schmidt (Vorgänger von Frau Klöckner) brachte diese Technologien in die Debatte ein. Durch die Färbung von Substanzen (z. B. von grün zu rot), kann der Verbraucher sehen, wann ein Produkt nicht mehr frisch ist. In Frankreich und den USA werden solche Frischeindikatoren schon eingesetzt. Daneben gibt es Zeit-Temperatur-Indikatoren, die anzeigen, ob eine Produkt die Kühlkette verlassen hat. Andere Technologien sind RFID-Chips, auf denen Hersteller alle möglichen Daten (z. B. das Abfülldatum) aufzeichnen können. Da hierbei Daten in beide Richtungen übertragen werden können, birkt diese Technik Datenschutzbedenken. Um das Problem zu umgehen, könnten Barcodes mit hinterlegten Informationen auf die Verpackung gedruckt werden. Wichtig für die Zukunft und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist, dass eine Kennzeichnung, Sensoren und Chips, intelligente Verpackung usw. einheitlich eingesetzt werden, um Verbraucher nicht zu verwirren. Datenschutzbedenken müssen ausgeräumt werden und im Sinne der Nachhaltigkeit dürfen diese Techniken ebenfalls keine zusätzlichen Müllberge erzeugen, die nicht recycelt werden können. In jeden Fall sollte alles dafür getan werden, Lebensmittelverschwendung und die damit verbundene sinnlose Vernichtung von kostbaren Ressourcen über die ganze Wertschöpfungskette hinweg zu vermeiden – und wenn wir uns wieder mehr auf unsere eigenen Sinne verlassen, anstatt ein paar aufgedruckten Zahlen bedenkenlos zu vertrauen, ist das schon der erste Schritt.


Quellen:
Ernährungsreport (2018): Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ernährungsreport (2017): Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ernährungsreport (2016): Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtscht – Flyer
“Wir brauchen die Variable des Mindesthaltbarkeitsdatums” (2016): Deutschlandfunk
Lebensmittel: Zwischen Wertschätzung und Verschwendung (2018): Verbraucherzentrale
Ist das noch gut oder muss es weg? (2019): Verbraucherzentrale Hamburg
Intelligente Verpackungen sollen Mindesthaltbarkeitsdatum ablösen (2018): BR
So lange sind Lebensmittel wirklich haltbar (2017): Spiegel Online
SPD fordert nach BILD-Bericht: Datum der Mindesthaltbarkeit abschaffen! (2018): BILD


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